Saldosteuersatz Schweiz.
Einfach erklärt.
Die Saldosteuersatz-Methode ist die einfachste Art, MWST in der Schweiz abzurechnen. Kein Vorsteuer-Abzug, keine komplizierte Buchführung. Nur Umsatz mal Saldosteuersatz.
Was ist die Saldosteuersatz-Methode?
Die Saldosteuersatz-Methode (SSS) ist eine vereinfachte MWST-Abrechnungsform für kleinere Unternehmen in der Schweiz. Statt jeden Franken Vorsteuer einzeln zu erfassen, wendet man einen pauschalen Satz auf den Bruttoumsatz an. Fertig.
Die Höhe des Saldosteuersatzes hängt von der Branche ab und wird von der ESTV (Eidgenössische Steuerverwaltung) festgelegt. Der Satz ist so berechnet, dass die Vorsteuer bereits eingerechnet ist. Man zahlt also weniger als den vollen MWST-Satz.
Formel
Steuerschuld = Bruttoumsatz × Saldosteuersatz
Der Bruttoumsatz enthält die MWST bereits. Gerechnet wird also auf den Betrag inklusive MWST.
Wer darf die Saldosteuersatz-Methode anwenden?
Nicht jedes Unternehmen kann die Saldosteuersatz-Methode wählen. Die ESTV stellt zwei Bedingungen:
Jahresumsatz ≤ CHF 5'024'000
Der Bruttoumsatz (inkl. MWST) darf die Grenze nicht überschreiten.
Steuerschuld ≤ CHF 108'000/Jahr
Die aus dem Saldosteuersatz berechnete Steuer darf diese Grenze nicht überschreiten.
Typische Nutzer der Saldosteuersatz-Methode:
Wie wird die MWST berechnet?
Die Abrechnung erfolgt halbjährlich. Du addierst alle Einnahmen (inkl. MWST) und multiplizierst sie mit deinem Saldosteuersatz. Das Ergebnis überweist du der ESTV.
Beispiel: IT-Freelancer, Halbjahr 1
Zum Vergleich: Mit der effektiven Methode wären es CHF 54'000 ÷ 1.081 × 0.081 = CHF 4'043, abzüglich Vorsteuer.
Die Differenz zwischen dem eingenommenen MWST-Betrag (CHF 4'043) und der abzuliefernden Steuer (CHF 3'348) behältst du als Entschädigung für den Abrechnungsaufwand sowie als pauschale Vorsteuer-Pauschale. Das ist der eigentliche Vorteil der Methode.
Saldosteuersätze nach Branche
Stand 1. Januar 2025. Quelle: ESTV-Verordnung SR 641.202.62 vom 5. September 2024. Massgeblich ist die offizielle Liste im Anhang der Verordnung.
| Branche | Saldosteuersatz |
|---|---|
| Informatik: Dienstleistungen (Software, Programmierung) | 6.2% |
| Internetdienstleistungen (Webdesign, Hosting, Domain) | 6.2% |
| Werbeagentur | 6.2% |
| Grafikatelier (Grafiker, Designer) | 6.2% |
| Fotografinnen und Fotografen, Fotostudio | 5.3% |
| Film- und Videoproduktion | 4.5% |
| Treuhandbüro, Buchhaltungsbüro | 6.2% |
| Architekturbüro (einschliesslich Bauleitung) | 6.2% |
| Ingenieurbüro, Engineering, Raum-/Stadtplanung | 6.2% |
| Anwaltsbüro, Notariat | 6.2% |
| Unternehmensberatung, Beratung soweit nicht anders genannt | 6.2% |
| Coaching / Körpertraining (Pilates, Yoga, Aerobic) | 5.3% |
| Komplementärtherapie, Naturheilpraxis | 6.2% |
| Coiffeursalon | 5.3% |
| Kosmetiksalon, Nagelstudio | 5.3% |
| Restaurant, gastgewerbliche Leistungen (Normalsatz) | 5.3% |
| Beherbergung in Hotellerie und Parahotellerie (Sondersatz) | 2.1% |
| Handel mit zum Normalsatz steuerbaren Gegenständen | 2.1% |
| Handel mit zum reduzierten Satz steuerbaren Gegenständen | 0.6% |
| Hoch- und Tiefbau, Maurerarbeiten (Baugewerbe) | 4.5% |
| Lohnarbeiten im Baugewerbe (z.B. Akkord) | 6.8% |
| Reinigungsunternehmen, Gebäudereinigung | 6.2% |
| Transport von Gegenständen (soweit nicht anders genannt) | 5.3% |
| Taxiunternehmen, Umzugsunternehmen | 5.3% |
| Druckerei (zum Normalsatz steuerbare Leistungen) | 4.5% |
Die vollständige Liste aller Branchen und Sätze steht im Anhang der Verordnung der ESTV SR 641.202.62 sowie auf der ESTV-Übersicht 2025. Hinweis: Heilbehandlungen durch ärztlich anerkannte Berufe (z.B. Physiotherapie, Ergotherapie) sind nach Art. 21 MWSTG in der Regel von der MWST befreit und fallen damit nicht unter die Saldosteuersatz-Methode.
Vor- und Nachteile
Vorteile
- Kein Vorsteuer-Abzug nötig. Keine Belege für Einkäufe sammeln.
- Halbjährliche Abrechnung statt quartalsweise
- Wesentlich weniger Buchhaltungsaufwand
- Geringere Fehlerquote bei der Steuerabrechnung
- Oft finanziell vorteilhafter als effektive Methode (Marge behalten)
- Selbst erledigbar, ohne teuren Treuhänder für die Abrechnung
Nachteile
- Kein Vorsteuer-Abzug möglich. Bei grossen Investitionen (z.B. Maschinen) kann die effektive Methode besser sein.
- Wechsel zur effektiven Methode nur einmal pro Jahr möglich
- Bei sehr hohen Margen kann die effektive Methode günstiger sein
- Nicht anwendbar bei Umsatz über CHF 5'024'000 oder Steuerschuld über CHF 108'000
Wie melde ich mich an / wechsle ich?
MWST-Pflicht prüfen
Ab CHF 100'000 Jahresumsatz bist du MWST-pflichtig und musst dich bei der ESTV anmelden. Darunter ist die Anmeldung freiwillig.
Saldosteuersatz-Methode bei der ESTV wählen
Bei der MWST-Anmeldung (oder beim Methodenwechsel) auf dem ESTV-Portal die Saldosteuersatz-Methode wählen und für jede Tätigkeit mit einem Umsatzanteil von 10 Prozent oder mehr den passenden Branchensatz beantragen.
Saldosteuersatz für deine Branche bestätigen lassen
Die ESTV teilt dir deinen Saldosteuersatz schriftlich mit. Dieser gilt dann für deine halbjährlichen Abrechnungen.
Halbjährlich abrechnen
Jeweils per 30. Juni und 31. Dezember. Einnahmen addieren, mit Saldosteuersatz multiplizieren, einzahlen. Das war's.
Wichtig: Wechsel nur einmal pro Jahr
Ein Wechsel zwischen Saldosteuersatz-Methode und effektiver Methode ist nur einmal pro Kalender- oder Geschäftsjahr möglich und muss der ESTV rechtzeitig gemeldet werden.
Häufige Fragen zum Saldosteuersatz
Muss ich Vorsteuer-Belege aufbewahren?
Was passiert wenn ich die Umsatzgrenze überschreite?
Kann ich mehrere Saldosteuersätze haben?
Wie läuft die Abrechnung konkret ab?
Kann ich treubuddy für die Saldosteuersatz-Abrechnung nutzen?
Buchhaltung für Saldosteuersatz-Selbstständige
treubuddy berechnet deine MWST-Abrechnung automatisch und erstellt den Jahresbericht als PDF. Von einem Treuhänder entwickelt, damit du keine Fristen verpasst.
30 Tage kostenlos testenKeine Kreditkarte · Jederzeit kündbar · CHF 12/Monat